Das Bundeskabinett hat im Sommer den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Die Leiharbeit wird auch zukünftig die nötige Flexibilität für Auftragsspitzen oder Vertretungen bieten, der Verdrängung von Stammbelegschaften wird jedoch entgegengewirkt. Ebenso wird verhindert, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer dauerhaft zu niedrigeren Löhnen als die Stammbeschäftigten in der Einsatzbranche eingesetzt werden. Durch die gesetzliche Klarstellung, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, und die Pflicht, Leiharbeit offenzulegen, werden missbräuchliche Umgehungen des Arbeits- und Sozialrechts durch vermeintliche Werkverträge verhindert. Auch die Stärkung der Betriebsräte durch Klarstellung der Informationsrechte trägt hierzu bei.
Der Bundestag hat das Gesetz Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen am 20.10.2016 beschlossen. Nach dem neuen Gesetz zur Leiharbeit gilt künftig eine grundsätzliche Höchstverleihdauer für Arbeitnehmer von 18 Monaten, um missbräuchliche Leiharbeit als Dauerzustand zu verhindern. Leiharbeiter sollen künftig grundsätzlich nach spätestens neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten.
Nun rollt die Bundesregierung eine groß angelegte Plakataktion zu diesem wichtigen Thema über das Land aus. Am Bahnhof Zuffenhausen ist das Plakat auch zu sehen.