Elsternest

Von den Kriegsgräuel zu den Menschenrechten

Vielfalt auf dem Volkstrauertag
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Es fängt erwartungsgemäß an: ein getragenes Stück vom Bläserchor des Musikvereins Münchingen erfüllt die Aussegnungshalle auf dem Münchinger Friedhof. Volkstrauertag 18. November 2018. Ein Tag des Innehaltens und des Gedenkens an die Toten der zwei großen Kriege. Die helle Morgensonne vertreibt finstere Gedanken an Krieg und Tod. Herbstlaub liegt auf den Gräbern. Die Millionen Tote der zwei Weltkriege liegen verstreut europaweit und ihnen wird gedacht an diesem Tag. Das Massensterben veränderte Europa, wie Dr. Otto Koblinger vom VdK in seiner Ansprache ausführt. Das Gedenken an die Toten des Zweiten Weltkrieges wach zu halten und die Verpflichtung daraus zu lernen war der Auftrag bei der Gründung des Vereins der Kriegsopfer vor 70 Jahren.

Am 11. November vor 100 Jahren ging der Erste Weltkrieg mit der Unterzeichnung des Waffenstillstandes zu Ende. (Es war die erste Zivilregierung, die diesen Waffenstillstand in Compiègne unterzeichnete. Das Militär, das den Krieg angezettelt hatte, war zu feige, zu ihrer Verantwortung zu stehen.)

Vor siebzig Jahren wurden aus den schmerzhaften Erfahrungen des fürchterlichen zweiten großen Krieges im 20. Jahrhundert die Menschenrechte formuliert. Sie sollten eine Richtschnur geben für das Zusammenleben der Menschen weltweit. Einige Artikel der Erklärung der Menschrechte nehmen die Schülerinnen und Schüler der Werkrealschule Münchingen an diesem Morgen in den Blick, zitieren sie und stellen sie ins Verhältnis zu ihren eigenen Schicksalen:

Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Artikel 2: Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse*, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Artikel 3 : Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 12 :Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.

Artikel 14: Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

u.e.a.m

Es sind junge Menschen mit sehr verschiedenen kulturellen Hintergründen. Obwohl größtenteils in Deutschland geboren, so haben sie kulturelle und sprachliche Wurzeln in der Türkei, Bosnien, Kroatien, Syrien. Sie stellen sich namentlich vor, halten ihre unterschiedlichen Pässe hoch, nicht ihre Nationen. Sie sind Teil einer universellen Menschheit. Die Menschrechte beschreiben, wie das Zusammenleben in Freiheit und Würde vonstatten gehen kann.

Bei der Einarbeitung in dieses so wichtige Thema begleitete die Schülerinnen und Schüler ihre engagierte Ethiklehrerin Dagmar Müller-Buchalik, der es immer wieder gelingt, aktuelle politische und ethische Themen altersgerecht umzusetzten. Für die visuelle Umsetzung stand ihnen die katholische Religionslehrerin und Künstlerin Eva Rogale tatkräftig zur Seite.

Die Jugendlichen verweisen mit ihrem Beitrag zu den Menschrechten auf die Aktion „Vielfalt“, die in diesen Tagen in Stuttgart angelaufen ist. Über zweihundertzwanzig Organisationen beteiligen sich mit Vorträgen, Theaterstücken, Musikaufführungen an dieser Aktion. Die Schülerinnen und Schüler der Flattichschule haben gezeigt, dass sie ein Teil dieses Netzwerkes sind, das Respekt und Toleranz in Vielfalt postuliert.

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